Sitzungssaal, © Gemeinde Jachenau

Niederschriften

Niederschriften


Niederschrift über die 51. Sitzung des Gemeinderates Jachenau vom 14.01.2025

 

Aufhebung Bebauungsplan Setzplatz 1 und 2

Die Hausnummern Setzplatz 9, 22 und 24 liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Setzplatz 1“, Die Hausnummern Setzplatz 26 (unbebaut), Setzplatz 28 (unbebaut), und Setzplatz 30,32 und 34 liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Setzplatz 2“. Der restliche Ortsteil Setzplatz ist nicht überplant und liegt im Innenbereich. In den Geltungsbereichen der beiden Bebauungspläne „Setzplatz 1 und 2“ soll eine Nachverdichtung ermöglicht werden. Die beiden Bebauungspläne sollen aufgehoben werden um eine Bebauung nach 34 BauGB unter den Maßgaben der Ortsgestaltungssatzung zu ermöglichen. Da die beiden unbebauten Parzellen die Hauptprofiteure der Aufhebung der Satzung sind, sollen die Planungskosten durch diese mittels städtebaulichen Vertrag je hälftig getragen werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Aufhebung der beiden Bebauungspläne „Setzplatz 1 und 2“ vorbehaltlich der Übernahme der Planungskosten durch die Eigentümer der beiden unbebauten Parzellen Fl.Nr. 259/3 und 259/4.

GRin Grünwald wegen Befangenheit von der Abstimmung ausgeschlossen.

 

Notarvertrag Geh- und Fahrtrecht Kircheggarten

Zwischen dem Eigentümer der Fl.Nr. 83/1 und der Gemeinde liegt ein Notarvertragsentwurf vor. In diesem wird der Fl.Nr. 83/1 auf der Fl.Nr. 83/3 ein Geh- und fahrtrecht eingeräumt. Im Gegenzug wird der Gemeinde eine ca. 13 qm große Einfahrtstrompete verkauft sowie eine Straßenentwässerungsrigole auf der Fl.Nr. 83/1 geduldet.

Beschluss:

Der Gemeinderat genehmigt den vorliegenden Notarvertragsentwurf vom 14.01.2025 und ermächtigt den Bürgermeister diesen notariell zu beurkunden.

 

Vergabe Hausnummer Setzplatz

Der Grundeigentümer der Fl.Nr. 256/11 beantragt für den genehmigten Bauplan auf dem Grundtsück eine Hausnummer.

Beschluss:

Das zu errichtende Gebäude erhält die Hausnummer „Setzplatz 6“.

 

Jahresrechnung 2023

Beschluss:

Die Jahresrechnung 2023 wurde am 20.11.2024 rechtskräftig abgeschlossen. Das Ergebnis wurde dem Gemeinderat erläutert und von diesem geprüft. Einwendungen werden nicht erhoben. Die im Haushaltsjahr 2023 angefallenen überplanmäßigen Ausgaben werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon mit einem früheren Gemeinderatsbeschuss erfolgt ist, hiermit nach Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt. Die Jahresrechnung wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO mit folgendem Ergebnis festgestellt:

Feststellung des Ergebnisses

Verwaltungshaushalt

Bereinigte Sollausgaben:  2.221.416,57 €

Bereinigte Solleinnahmen: 2.221.416,57 €

Vermögenshaushalt

Bereinigte Sollausgabe:    785.184,62 €

Bereinigte Solleinnahmen: 785.184,62 €

Gesamthaushalt

Bereinigte Sollausgaben:  3.006.601,19 €

Bereinigte Solleinnahmen: 3.006.601,19 €

Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Verwahrgelder und Vorschüsse

Unerledigte Verwahrgelder:          546.454,74 €

Unerledigte Vorschüsse:           1.177.234,67 €

Stand der Rücklagen und der Schulden

Rücklagen

Stand zum 01.01.2023:                  1.929.935,- €

Abgänge:                              87.888,-

Zugänge:                              39.970,-€

Stand zum 31.12.2023:                  1.882.016,- €

Schulden

Stand zum 01.01.2023:                  1.479.554,- €

Aufnahmen:                         0,00 €

Tilgungen:                            74.544,- €

Stand 31.12.2023:              1.405.010,- €

 

Verlängerung Pachtverträge Wertstoffhof

Am gemeindlichen Wertstoffhof sind 4 Parzellen verpachtet. Die Pachtverträge hatten ein Laufzeit von 3 Jahren und sind zum 31.12.2024 ausgelaufen. Ein Sonderkündigungsrecht bei Eigenbedarf der Gemeinde ist vorhanden. Es ist kein zusätzliche Interessent auf die Gemeinde zugekommen.

Beschluss:

Die Pachtverträge sollen mit den 4 bisherigen Pächtern um weitere 3 Jahre zu gleichen Konditionen verlängert werden


Niederschrift über die 49. Sitzung des Gemeinderates Jachenau vom 05.11.2024

Kostenvereinbarung Hochwasserschutz „Große Laine“

Dem Gemeinderat liegt die von der Regierung von Oberbayern geprüfte und genehmigte „Kostenvereinbarung zum Bau von Hochwasserschutzmaßnahmen an der großen und kleinen Laine“ des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim vor.  Die Gesamtkosten der Maßnahme werden auf 2.900.000 € geschätzt. Darin enthalten sind Instandsetzungsmaßnahmen in Höhe von 1.300.000 €. An den umlagefähigen Kosten der Verbesserung des Hochwasserschutzes in Höhe von 1.600.000 € muss sich die Gemeinde mit 30 %, also 480.000, - beteiligen. Diese werden in den Haushaltsjahren 2026 – 2028 mit jeweils 160.000 € zahlungswirksam. Falls das bei der Gerinneaufweitung anfallende Material geeignet ist soll dieses am Wertstoffhof zwischengelagert und für Wegebaumaßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Dadurch könnten sich die Transportkosten reduzieren.

Beschluss:

Der Bürgermeister wird ermächtigt die „Kostvereinbarung zum Bau von Hochwasserschutzmaßnahmen an der großen und kleinen Laine“ im Entwurf vom September 2024 mit dem Wasserwirtschaftsamt Weilheim mit einer Gemeindebeteiligung über 480.000, -, verteilt auf die Haushaltsjahre 2026 bis 2028, zu unterschreiben.

Neuer Loipenplan

Da die Loipenabschnitte nach Leger und die Rotwandloipe bis auf weiteres nicht mehr gespurt werden dürfen muss der Loipenplan aktualisiert werden. Da überall beide Techniken gespurt werden soll aus Übersichtlichkeitsgründen die Skating- und die Klassik-Loipe nicht mehr separat dargestellt werden. Der Loipenplan soll gemäß vorliegendem Entwurf überarbeitet und in digitaler Form sowie als Tafeln an den Haupteinstiegsstellen beschafft werden.

Heimatinfo – App

Dem Gemeinderat wird durch die Firma Cosmema die Heimatinfo-App. Angeboten. Durch diese könnte die Kommunikation der Bevölkerung mit der Gemeinde oder auch mit und unter den Vereinen zusammengefasst werden. Die Kosten in Höhe von einmalig 2998 € sowie 155 € p.M. netto erschienen dem Gemeinderat gegenüber dem Nutzen sehr hoch. Außerdem soll in näherer Zukunft durch die Umstellung der elektronischen Gästekarte eine kostenlose landkreisweite App zur Verfügung gestellt werden. Diese App wird die gleichen Funktionen bieten um die Gemeinde darzustellen. Die Angebotene App soll deshalb nicht angeschafft werden.  


Niederschrift über die 47. Sitzung des Gemeinderates Jachenau vom 17.09.2024

Bauantrag Wohnhaus mit 3 WE im OT Setzplatz

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Setzplatz 2“ liegt ein Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses vor. Der Bauwerber beantragt 4 Abweichungen von den Vorgaben des Bebauungsplanes aus dem Jahr 2003 und ist dadurch nicht im Freistellungsverfahren. Alle beantragten Abweichungen entsprechen den Maßgaben der aktuellen Ortsgestaltungssatzung.

Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt dem Bauantrag unter Abweichung der Punkte 3.3 (Wandhöhe 6,5m statt 6,3m), 3.8 (Balkontiefe 1,25m statt 1,10m), 3.10 (3 Wohneinheiten statt 2) und 6.1 (Dachneigung 28° statt 25°) des Bebauungsplanes „Setzplatz 2“ das gemeindliche Einvernehmen.

Friedhofssatzung

Da auf dem Friedhof Urnengräber ermöglicht werden sollen wurde die Friedhofssatzung überarbeitet. Dadurch können neben den Einzel- und Familiengräbern künftig auch Urnengräber mit einer Abmessung von 0,9m * 0,6m erworben werden.

Beschluss:

Die Friedhofssatzung wird in der Fassung vom 17.09.2024 beschlossen und tritt zum 01.01.2025 in Kraft

Friedhofsgebührensatzung

Zur Friedhofssatzung ist auch die Überarbeitung der Friedhofsgebührensatzung erforderlich. Es wurden Gebühren für die Urnengräber festgelegt. Die Gebühren für die Einzel- und Familiengräber wurde moderat angehoben.

Beschluss:

Die Friedhofsgebührensatzung wird in der Fassung vom 17.09.2024 beschlossen und tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Wasserpreis – Wassergebührensatzung

Der Wasserpreis wurde für die Jahre 2020 – 2023 nachkalkuliert und für die Jahre 2024 – 2027 neu kalkuliert. Aus der Kalkulation ergibt sich zur Kostendeckung der Wasserversorgung ein erforderlicher Wasserpreis von 1,00 € je Kubikmeter.

Beschluss:

Die 2. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgung wird in der Fassung vom 17.09.2024 beschloss und tritt zum 01.10.2024 in Kraft.

DAV Mitfahrerbankerl

Der deutsche Alpenverein macht ein Projekt „Mitfahrerbankerl“ zur Vermeidung von Individualverkehr. Es sollen an stark frequentierten Wanderparkplätzen „Mitfahrerbankerl“ aufgestellt werden. Auf diese sollen sich Personensetzen, die von anderen Wanderern mitgenommen werden möchten. Die Anschaffung und den Unterhalt übernimmt der DAV.

Beschluss:

Es soll testweise eine Bank am Schützenhausparkplatz aufgestellt werden. Wenn diese gut angenommen wird können noch weitere Standort gesucht werden.

Austausch Holz Eisplatzbande

Für die Erneuerung der Bande am Eisplatz liegt ein Angebot für das Holz über € 4.620,51 brutto vor. Der Preis entspricht einem Kubikmeterpreis von 330 € für die Rohware.

Beschluss:

Das Holz zur Erneuerung der Bande am Eisplatz soll für € 4620,51 gem. dem vorliegenden Angebot gekauft werden.

Kommunalwahl am 08.03.2026

Bürgermeister Rauchenberger gibt den Termin für die Kommunalwahl 2026 bekannt. Diese findet am 08.03.2026 statt.