Sitzungssaal, © Gemeinde Jachenau

Niederschriften

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Niederschrift über die 49. Sitzung des Gemeinderates Jachenau vom 05.11.2024

Kostenvereinbarung Hochwasserschutz „Große Laine“

Dem Gemeinderat liegt die von der Regierung von Oberbayern geprüfte und genehmigte „Kostenvereinbarung zum Bau von Hochwasserschutzmaßnahmen an der großen und kleinen Laine“ des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim vor.  Die Gesamtkosten der Maßnahme werden auf 2.900.000 € geschätzt. Darin enthalten sind Instandsetzungsmaßnahmen in Höhe von 1.300.000 €. An den umlagefähigen Kosten der Verbesserung des Hochwasserschutzes in Höhe von 1.600.000 € muss sich die Gemeinde mit 30 %, also 480.000, - beteiligen. Diese werden in den Haushaltsjahren 2026 – 2028 mit jeweils 160.000 € zahlungswirksam. Falls das bei der Gerinneaufweitung anfallende Material geeignet ist soll dieses am Wertstoffhof zwischengelagert und für Wegebaumaßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Dadurch könnten sich die Transportkosten reduzieren.

Beschluss:

Der Bürgermeister wird ermächtigt die „Kostvereinbarung zum Bau von Hochwasserschutzmaßnahmen an der großen und kleinen Laine“ im Entwurf vom September 2024 mit dem Wasserwirtschaftsamt Weilheim mit einer Gemeindebeteiligung über 480.000, -, verteilt auf die Haushaltsjahre 2026 bis 2028, zu unterschreiben.

Neuer Loipenplan

Da die Loipenabschnitte nach Leger und die Rotwandloipe bis auf weiteres nicht mehr gespurt werden dürfen muss der Loipenplan aktualisiert werden. Da überall beide Techniken gespurt werden soll aus Übersichtlichkeitsgründen die Skating- und die Klassik-Loipe nicht mehr separat dargestellt werden. Der Loipenplan soll gemäß vorliegendem Entwurf überarbeitet und in digitaler Form sowie als Tafeln an den Haupteinstiegsstellen beschafft werden.

Heimatinfo – App

Dem Gemeinderat wird durch die Firma Cosmema die Heimatinfo-App. Angeboten. Durch diese könnte die Kommunikation der Bevölkerung mit der Gemeinde oder auch mit und unter den Vereinen zusammengefasst werden. Die Kosten in Höhe von einmalig 2998 € sowie 155 € p.M. netto erschienen dem Gemeinderat gegenüber dem Nutzen sehr hoch. Außerdem soll in näherer Zukunft durch die Umstellung der elektronischen Gästekarte eine kostenlose landkreisweite App zur Verfügung gestellt werden. Diese App wird die gleichen Funktionen bieten um die Gemeinde darzustellen. Die Angebotene App soll deshalb nicht angeschafft werden.  


Niederschrift über die 47. Sitzung des Gemeinderates Jachenau vom 17.09.2024

Bauantrag Wohnhaus mit 3 WE im OT Setzplatz

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Setzplatz 2“ liegt ein Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses vor. Der Bauwerber beantragt 4 Abweichungen von den Vorgaben des Bebauungsplanes aus dem Jahr 2003 und ist dadurch nicht im Freistellungsverfahren. Alle beantragten Abweichungen entsprechen den Maßgaben der aktuellen Ortsgestaltungssatzung.

Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt dem Bauantrag unter Abweichung der Punkte 3.3 (Wandhöhe 6,5m statt 6,3m), 3.8 (Balkontiefe 1,25m statt 1,10m), 3.10 (3 Wohneinheiten statt 2) und 6.1 (Dachneigung 28° statt 25°) des Bebauungsplanes „Setzplatz 2“ das gemeindliche Einvernehmen.

Friedhofssatzung

Da auf dem Friedhof Urnengräber ermöglicht werden sollen wurde die Friedhofssatzung überarbeitet. Dadurch können neben den Einzel- und Familiengräbern künftig auch Urnengräber mit einer Abmessung von 0,9m * 0,6m erworben werden.

Beschluss:

Die Friedhofssatzung wird in der Fassung vom 17.09.2024 beschlossen und tritt zum 01.01.2025 in Kraft

Friedhofsgebührensatzung

Zur Friedhofssatzung ist auch die Überarbeitung der Friedhofsgebührensatzung erforderlich. Es wurden Gebühren für die Urnengräber festgelegt. Die Gebühren für die Einzel- und Familiengräber wurde moderat angehoben.

Beschluss:

Die Friedhofsgebührensatzung wird in der Fassung vom 17.09.2024 beschlossen und tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Wasserpreis – Wassergebührensatzung

Der Wasserpreis wurde für die Jahre 2020 – 2023 nachkalkuliert und für die Jahre 2024 – 2027 neu kalkuliert. Aus der Kalkulation ergibt sich zur Kostendeckung der Wasserversorgung ein erforderlicher Wasserpreis von 1,00 € je Kubikmeter.

Beschluss:

Die 2. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgung wird in der Fassung vom 17.09.2024 beschloss und tritt zum 01.10.2024 in Kraft.

DAV Mitfahrerbankerl

Der deutsche Alpenverein macht ein Projekt „Mitfahrerbankerl“ zur Vermeidung von Individualverkehr. Es sollen an stark frequentierten Wanderparkplätzen „Mitfahrerbankerl“ aufgestellt werden. Auf diese sollen sich Personensetzen, die von anderen Wanderern mitgenommen werden möchten. Die Anschaffung und den Unterhalt übernimmt der DAV.

Beschluss:

Es soll testweise eine Bank am Schützenhausparkplatz aufgestellt werden. Wenn diese gut angenommen wird können noch weitere Standort gesucht werden.

Austausch Holz Eisplatzbande

Für die Erneuerung der Bande am Eisplatz liegt ein Angebot für das Holz über € 4.620,51 brutto vor. Der Preis entspricht einem Kubikmeterpreis von 330 € für die Rohware.

Beschluss:

Das Holz zur Erneuerung der Bande am Eisplatz soll für € 4620,51 gem. dem vorliegenden Angebot gekauft werden.

Kommunalwahl am 08.03.2026

Bürgermeister Rauchenberger gibt den Termin für die Kommunalwahl 2026 bekannt. Diese findet am 08.03.2026 statt.